⚠ Anmeldefrist läuft – 12. Juni 2026  · Prüfungstermin: 14.07.2026
Rechtsanwalt · Oranienburg
Kanzlei Jonuleit
Insolvenzrecht & Forderungsanmeldung
Jetzt Forderung prüfen lassen
Insolvenzverfahren eröffnet · 23. März 2026

CEHATROL Technology eG –
Ihre Forderung jetzt anmelden

Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet. Als betroffener Genossenschafter oder Gläubiger müssen Sie Ihre Forderung aktiv anmelden – sonst gehen Sie leer aus.

Anmeldefrist beim Insolvenzverwalter 12. Juni 2026
23.03.2026
Verfahrenseröffnung
12.06.2026
⚠ Anmeldefrist
14.07.2026
Prüfungstermin
AG Charlottenburg
Az. 3616 IN 11869/25

Was bedeutet die Insolvenzeröffnung für Sie?

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die CEHATROL Technology eG müssen Forderungen aktiv zur Insolvenztabelle angemeldet werden, damit sie im Verfahren berücksichtigt werden können.

Bei der Anmeldung sind anzugeben: der Grund der Forderung sowie der Betrag der Forderung. Zudem sollen die Unterlagen beigefügt werden, aus denen sich die Forderung ergibt.

Frist: Die Anmeldung muss bis zum 12.06.2026 beim Insolvenzverwalter eingehen. Eine verspätete Anmeldung ist zwar möglich, aber mit Nachteilen verbunden.

Deutsches Gericht

Selbst anmelden oder anwaltliche Unterstützung?

Die Anmeldung einer Insolvenzforderung kann grundsätzlich auch selbst durch den Gläubiger vorgenommen werden. Eine anwaltliche Beauftragung ist nicht zwingend erforderlich.

Selbst anmelden

  • Möglich ohne Anwalt
  • Kein Honorar
  • Eigene Verantwortung für Vollständigkeit und Richtigkeit

Mit anwaltlicher Unterstützung

  • Sinnvoll bei Unsicherheiten zu Grund oder Höhe der Forderung
  • Rechtliche Einordnung der Forderung
  • Mehrere Beteiligungen oder komplexe Unterlagen
  • Strukturierte, formgerechte Anmeldung

Unsere Kanzlei bietet an, Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihrer Forderungsanmeldung zu unterstützen.

Verfahrensdaten

Öffentliche Bekanntmachung · AG Charlottenburg

SchuldnerinCEHATROL Technology eG
GerichtAmtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen3616 IN 11869/25
Eröffnung23. März 2026, 14:30 Uhr
InsolvenzverwalterRA Thorsten Petersen
Anmeldefrist12. Juni 2026
Prüfungstermin14. Juli 2026
Anwaltliche Beratung

So einfach läuft es ab

  • 1

    Anfrage stellenTelefonisch oder per Online-Mandat – kostenfreie Ersteinschätzung.

  • 2

    Unterlagen übermittelnSie senden uns Ihre Unterlagen digital zu (s. Checkliste unten).

  • 3

    Prüfung durch die KanzleiWir prüfen Ihre Unterlagen und bereiten die Forderungsanmeldung vor.

  • 4

    EinreichungFristgerechte Einreichung beim Insolvenzverwalter.

Was ist im Mandat enthalten?

Die Beauftragung beschränkt sich ausschließlich auf die anwaltliche Anmeldung der Insolvenzforderung, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird.

✓ Enthalten

  • Sichtung der übermittelten Unterlagen
  • Prüfung der Angaben zur Forderung
  • Erstellung der Forderungsanmeldung
  • Einreichung beim Insolvenzverwalter

✗ Nicht enthalten

  • Vertretung im Prüfungstermin
  • Teilnahme an Gläubigerversammlungen
  • Gerichtliche Durchsetzung der Forderung
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • Prüfung weiterer rechtlicher Ansprüche

Kosten: Die Vergütung richtet sich nach dem RVG. Die Höhe richtet sich nach dem Wert der geltend gemachten Forderung. Wir informieren Sie vorab transparent über die anfallenden Kosten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je vollständiger Ihre Unterlagen vorliegen, desto zügiger kann eine Bearbeitung erfolgen. Sie haben noch nicht alles – kein Problem, sprechen Sie uns an.

Häufige Fragen

Muss ich zwingend einen Anwalt beauftragen?

Nein. Die Forderungsanmeldung kann auch selbst vorgenommen werden. Eine anwaltliche Unterstützung ist jedoch sinnvoll, um Fehler zu vermeiden und die Forderung rechtlich korrekt einzuordnen.

Warum sollte ich dennoch anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen?

Zur Vermeidung formaler Fehler, zur rechtlich korrekten Einordnung der Forderung und für eine strukturierte, vollständige Anmeldung – insbesondere bei mehreren Beteiligungen oder komplexen Unterlagen.

Wird meine Forderung automatisch anerkannt?

Nein. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens beim Prüfungstermin am 14.07.2026.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Eine verspätete Anmeldung ist zwar möglich, aber mit Nachteilen verbunden. Die rechtzeitige Anmeldung bis zum 12.06.2026 wird daher dringend empfohlen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wir prüfen Ihre Situation und informieren Sie über die Möglichkeiten der anwaltlichen Unterstützung – schnell, unkompliziert, transparent.

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Telefonisch

Montag – Freitag, 9 – 17 Uhr

03301 705 9855

Die telefonische Erstaufnahme erfolgt über das Sekretariat. Eine rechtliche Beratung erfolgt erst nach Mandatsübernahme.

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Online-Mandat

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Die Inhalte dieser Seite stellen keine individuelle Rechtsberatung dar, sondern dienen ausschließlich der allgemeinen Information über das Insolvenzverfahren und die Möglichkeit einer anwaltlichen Unterstützung bei der Forderungsanmeldung. Eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfolgt erst nach Übersendung der Unterlagen und ausdrücklicher Mandatsannahme.